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Welche Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands gibt es?

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Dig­i­tale Tech­nolo­gien und Know-how entschei­den in der heuti­gen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wet­tbe­werbs- und Zukun­fts­fähigkeit von Unternehmen. Damit der Mit­tel­stand die wirtschaftlichen Poten­ziale der Dig­i­tal­isierung auss­chöpfen kann, unter­stützt das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Kli­maschutz (BMWK) kleine und mit­tlere Unternehmen (KMU) mit dem Pro­gramm „Dig­i­tal Jet­zt – Investi­tions­förderung für KMU“. Das Pro­gramm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Fir­men dazu anre­gen, mehr in dig­i­tale Tech­nolo­gien sowie in die Qual­i­fizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Welche Investitionen werden gefördert?

Das Pro­gramm enthält zwei Fördermodule.

För­der­mod­ul 1: „Investi­tion in dig­i­tale Technologien“

Dieses Mod­ul unter­stützt Investi­tio­nen in Soft- und Hard­ware, ins­beson­dere für die interne und externe Ver­net­zung des Unternehmens. Gefördert wer­den Investi­tio­nen in dig­i­tale Tech­nolo­gien und damit ver­bun­dene Prozesse und Änderun­gen im Unternehmen. Diese Investi­tio­nen müssen vom Antrag­steller konkret benan­nt wer­den. Hierzu gehören ins­beson­dere Hard- und Soft­ware, welche die interne und externe Ver­net­zung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter fol­gen­den Aspek­ten: Datengetriebene Geschäftsmod­elle, Kün­stliche Intel­li­genz (KI), Cloud-Anwen­dun­gen, Big Data, Sen­sorik, 3D-Druck sowie IT-Sicher­heit und Datenschutz.

För­der­mod­ul 2: „Investi­tion in die Qual­i­fizierung der Mitarbeitenden“

Dieses Mod­ul unter­stützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit dig­i­tal­en Tech­nolo­gien weit­erzu­bilden. Gefördert wer­den Investi­tio­nen, die die Qual­i­fizierung von Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern des Unternehmens verbessern – ins­beson­dere bei der Erar­beitung und Umset­zung ein­er dig­i­tal­en Strate­gie im Unternehmen sowie bei IT-Sicher­heit und Daten­schutz, aber auch ganz grund­sät­zlich zu dig­i­talem Arbeit­en und den nöti­gen Basiskom­pe­ten­zen. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Anforderun­gen an die Qual­i­fizierungs­maß­nahme find­en Sie unter „Welche Qual­ität­san­forderun­gen muss ein Weit­er­bil­dungsan­bi­eter für Dig­i­tal Jet­zt in Mod­ul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?“.

Die Investi­tio­nen sind förder­fähig, wenn ein direk­ter inhaltlich­er Bezug zum Dig­i­tal­isierungsvorhaben und den Förderzie­len von „Dig­i­tal Jet­zt“ beste­ht. Die Investi­tio­nen müssen dem­nach mit neuen Funk­tio­nen beziehungsweise grundle­gen­den Verbesserun­gen („Poten­zial­he­bung“) mit Blick auf die beste­hende Aus­gangssi­t­u­a­tion der Dig­i­tal­isierung im Unternehmen ver­bun­den sein.

Im Antrag sind unter dem Punkt „Dig­i­tal­isierungs­plan“ durch das antrag­stel­lende Unternehmen die mit den Investi­tio­nen ver­bun­de­nen Verbesserun­gen im Unternehmen schlüs­sig und nachvol­lziehbar darzustellen, beispiel­sweise wie das Unternehmen ein neues dig­i­tales Geschäftsmod­ell entwick­elt, wie die Organ­i­sa­tion im Unternehmen effizien­ter gestal­tet wird und / oder wie die IT-Sicher­heit im Unternehmen erhöht wird.

Die Beurteilung der Förder­fähigkeit der Investi­tio­nen erfol­gt somit immer unter Berück­sich­ti­gung der Aus­gangslage des antrag­stel­len­den Unternehmens und der Ziel­stel­lung des Vorhabens.

Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?

Das Vorhaben muss inner­halb des Umset­zungszeitraums voll­ständig real­isiert wer­den. Der max­i­male Umset­zungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum beträgt 12 Monate ab Pro­jek­t­be­ginn. Der Pro­jek­t­be­ginn und der Umset­zungszeitraum wer­den im Zuwen­dungs­bescheid festgelegt.

Bei kom­plex­en Vorhaben im Rah­men von Anträ­gen als Wertschöp­fungs­kette ist gegebe­nen­falls ein län­ger­er Zeitraum möglich. Dies muss im Antrag schlüs­sig erläutert wer­den und wird geson­dert geprüft.

Lizen­zge­bühren für Soft­ware sowie Leas­in­grat­en für Hard­ware wer­den generell für die Dauer der Vorhaben­laufzeit von max­i­mal 12 Monat­en gefördert. Weit­ere Infor­ma­tio­nen dazu find­en Sie unter „Sind flex­i­ble Nutzungsmod­elle für Soft­ware und Hard­ware förderfähig?“.

Wie hoch ist die Förderung?

Die max­i­male Förder­summe beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investi­tio­nen von Wertschöp­fungs­ket­ten und/oder ‑net­zw­erken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betra­gen. In Mod­ul 1 sowie bei kumu­la­tiv­er Inanspruch­nahme der Mod­ule 1 und 2 beträgt die min­i­male Förder­summe 17.000 Euro, in Mod­ul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investi­tion­skosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investi­tion­skosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %

Somit erhal­ten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozen­tualen Zuschuss.

Mehr unter: Dig­i­tal Jetzt

Bleiben Sie kreativ! 

Glück­auf, Ihr 
Andreas Galatas 

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/ Lau­rence Dutton

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